Vollmachten
Vollmachten
Zu den typischen weiteren Tätigkeiten eines Notariates gehört das Erstellen von Vollmachten unterschiedlicher Ausgestaltung.
Neben sog. Generalvollmachten, die eine allumfassende Vertretung des Vollmachtgebers in allen Bereichen umfassen, geht es bei manchen Geschäften hingegen lediglich um die Erstellung von besonderen Vollmachten für besondere Rechtsgeschäfte. Zu denken ist an Handlungsvollmachten, die in der Regel dem Mitarbeiter eines Unternehmens gegeben werden und ihn zur umfassenden Vertretung des Unternehmens in allen Angelegenheiten, die der wirtschaftliche Betrieb des Unternehmen mit sich bringen, bevollmächtigt.
Gesellschafter, die an einer Gesellschafterversammlung nicht teilnehmen können oder wollen, können einem Bevollmächtigten, soweit im Gesellschaftsvertrag erlaubt, auch Stimmrechtsvollmachten erteilen. Der Bevollmächtigte nimmt dann anstelle des Gesellschafters an der Versammlung teil. Eine Stimmrechtsvollmacht kann auch in WEG-Versammlungen erteilt werden, sofern die Teilungserklärung der Vertretung nicht entgegen steht.
Eine große Bedeutung kommt heute auch der Erteilung von Vollmachten mit oder ohne Patientenverfügungen zu. Hier geht es darum, einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht zu erteilen, die weitgehend eine gesetzliche Betreuung durch einen vom Vormundschaftsgericht eingesetzten Betreuer ausschließt.
Welche Art von Vollmacht für Sie erforderlich ist und welche Risiken damit für Sie verbunden sind, wird individuell im Notariat erörtert.