Der Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit liegt in der Betreuung von Mandanten mit wirtschaftlicher Fragestellung. Der Begriff des Wirtschaftrechts ist breit gefächert und umfasst die klassischen Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts. Erfasst ist davon auch das angrenzende Spektrum von Rechtsfragen, wie z. B. kaufrechtliche Forderungen im nationalen und internationalen Rechts- und Warenverkehr, die Durchführung von Werk- und Dienstverträgen, arbeitsrechtliche Aspekte (z. B. Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern), ferner versicherungs- und mietrechtliche Probleme.
