Als Notarin betreue ich die zu beurkundenden Angelegenheiten der Beteiligten unparteiisch. Ich entwerfe und beurkunde Verträge in den unterschiedlichsten Bereichen der notariellen Tätigkeit.
Der Sinn eines jeden notariellen Beurkundungserfordernisses liegt in der unparteiischen Beratung der Beteiligten und der Warnfunktion des Notariats. Notarielle Urkunden haben Beweiskraft und beinhalten unter Umständen einen Vollstreckungstitel mit einschneidenden Folgen.
Ich beurkunde auch fremdsprachlich in den Sprachen Englisch, Italienisch, Französisch und Spanisch.
Zu den typischen Bereichen notarieller Tätigkeit zählen: