Sonstiges

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Sonstiges

Beglaubigungen

Zu den Kernkompetenzen des Notariates gehört auch die Erstellung von Unterschriftsbeglaubigungen oder Abschriftsbeglaubigungen. Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass eine Person, die sich durch ihren Ausweis oder ein Ausweisdokument ausgewiesen hat, ihre Unterschrift unter ein bestimmtes Dokument gesetzt hat.

Bei der Erstellung von Beglaubigungen bestätigt der Notar, dass das ihm vorgelegte Original mit der Fotokopie identisch ist (z.B. die Beglaubigung von Zeugnissen).